Kontakt

Josef Robl Steuerberatungs-
gesellschaft mbH

Innere Münchener Straße 34
84036 Landshut

Tel.: +49 (0)871-94310-0
Fax.: +49 (0)871-94310-20
E-Mail: info@robl-stb-vbp.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag jeweils
von 8 - 12 Uhr und von
13 - 17 Uhr sowie nach
Vereinbarung.

Unsere Leistungen

Der Fiskus begleitet fast jeden Menschen. Das Steuerrecht wird dabei zunehmend komplizierter und undurchschaubar.

Wir helfen Ihnen im Dschungel des Steuerrechts, wir unterstützen Sie auch bei schwierigen Verhandlungen mit dem Finanzamt und anderen Behörden. Bei allen Prüfungen stehen wir an Ihrer Seite, führen Ihre Rechtsbehelfsverfahren und wenn das alles nicht reicht, vertreten wir Sie vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof.

Und die Beachtung laufender Fristen ist wichtig geworden. Deswegen schauen wir sehr auf die termingerechte Erledigung der übertragenen Aufgaben. Streichen Sie das Wort "Fristverlängerung" aus Ihrem Wortschatz. Befreien Sie sich von Steuerbescheiden auf Grund geschätzter Besteuerungsgrundlagen. Sparen Sie sich Verspätungszuschläge und Zwangsgelder.


  • Buchführung und Bilanzierung  
  • Kontierung
  • Datenverarbeitung über DATEV
  • Individualisierte und standardisierte betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Bilanzpolitische Beratung
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen nach HGB und Konsolidierung nationaler- und internationaler Jahresabschlüsse
  • Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz, oder Ableitung eines steuerlichen Ergebnisses
  • Einnahmenüberschussrechnungen
  • Lohnbuchhaltung
  • Anträge auf Eigenheimzulage
  • Anfertigung sämtlicher Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Beurteilung von steuerlichen Sachverhalten
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Unternehmensgründungen und Wahl der Rechtsform
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Betreuung der steuerlichen Außenprüfungen
  • Steuerplanung und individuelle Steuermodelle
  • Beratung und Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden
  • Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Schenkung und Erbfolgeregelung
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
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