Unser Standort
Die Josef Robl Steuerberatungsgesellschaft mbH liegt im Zentrum
von Landshut- nur einen Steinwurf von den historischen Gemäuern der Burg
Trausnitz und der Martinskirche entfernt.
Historie
Die Kanzlei wurde im Jahre 1971 von Josef Robl gegründet.
Im Jahre 1977 erhielt er die Zulassung als landwirtschaftlichen Buchstelle.
Bereits 1981 kam die Qualifikation des vereidigten Buchprüfers hinzu.
Bis zum Jahre 1991 lag die Kanzlei in der Alten Bergstraße in Landshut,
bedingt durch das stetige Wachstum erfolgte im Jahre 1991 der Umzug in die
neuen, größeren Kanzleiräume in der Inneren Münchener
Straße. Im Jahre 1998 erfolgte die Umwandlung in eine Steuerberatungsgesellschaft,
deren geschäftsführender Gesellschafter Herr Josef Robl ist.
Fakten
Heute arbeiten drei Steuerberater, zwanzig Steuerfachangestellte,
Steuerfachassistenten, geprüfte Bilanzbuchhalter und zwei Auszubildende
für die Kanzlei.
Sämtliche Arbeitsabläufe erfolgen EDV gestützt. Als Mitglied
der DATEV sind ständig die neuesten Programme und die aktuellste EDV
Infrastruktur im Einsatz. Die Anbindung der mandanteneignen EDV und die Integration
deren Datenbestände sind problemlos möglich.
Die Kanzlei ist Mitglied der Steuerberaterkammer München, beim Landesverband
der steuerberatenden- und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.,
beim Institut der Wirtschaftsprüfer und sonstigen beruflichen Organisationen.
Unsere Beratungsgrundsätze
Eine interessenorientierte Steuerberatung bezieht sich nicht
nur auf die Optimierung gegebener Verhältnisse, sondern auch auf die
Entwicklung und Umsetzung neuer, steuerlich orientierter Gestaltungsmöglichkeiten.
Dabei berücksichtigen wir neben steuerlichen Kategorien insbesondere
betriebswirtschaftliche und, unter den Beschränkungen des § 5 Nr.
2 RBerG, rechtliche Gesichtspunkte.
Unser Selbstverständnis
• Fachliche Kompetenz
• Permanente Weiterbildung
• Den Interessen des Mandanten verpflichtet
• Beste Erreichbarkeit
• Präzise Arbeit
• Höchste Qualität
• Kurzfristige Bearbeitung
• Faire und nachvollziehbare Honorarabrechnung